Migrationskontrolle Ägypten – Rassismus, Gewalt, Willkür

Die EU will die Grenzabschottung nach Ägypten auslagern, Kairo bietet sich als Erfüllungsgehilfe an. Die Bedingungen für Flüchtlinge im Land sind katastrophal (dieser Text ist im Rahmen des Rechercheprojektes Migrationskontrolle am 15.12.2016 erstmals erschienen).

Ägypten sei gemäß § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes nicht als sicherer Herkunftsstaat einzustufen, stellt das Auswärtige Amt im November 2016 in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen fest. Die Bundesregierung sei über die menschenrechtliche Lage in Ägypten „besorgt“. Es gäbe „glaubhafte Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam.“ Die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten seien insgesamt besorgniserregend, „was inhaftierte Migrantinnen und Migranten in gleicher Weise wie andere Inhaftierte betreffen dürfte“.

In der Tat ist die Situation von Flüchtlingen und Migranten am Nil katastrophal – und das nicht nur in Haft. Ägypten verstößt konsequent gegen die Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention, die das Land ratifiziert hat. Trotz des in der Verfassung verbrieften Asylrechts führt es keine Asylanerkennungsverfahren durch. Die wichtigsten Anlaufstellen für Flüchtlinge im Land sind daher nicht etwa ägyptische Behörden, sondern Hilfsorganisationen.

Aber diese haben nur begrenzte Kapazitäten und der Bedarf ist weitaus höher, sagt Raghda Sleit, Psychologin bei der Kairoer Menschenrechtsorganisation Al-Nadeem. Rassistische Beleidigungen und körperliche Übergriffe in der Öffentlichkeit gehören für Flüchtlinge zur Normalität in Ägypten, sagt sie. Auch Vergewaltigungen seien an der Tagesordnung.

Flüchtlinge leben meist in prekären Verhältnissen. Der ägyptische Staat überlässt sie konsequent sich selbst. Arbeitsgenehmigungen werden nicht ausgestellt, selbst dann, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Unterstützung bekommen sie nur bei Organisationen wie Al-Nadeem oder dem UNHCR.

Hier waren im September 2016 insgesamt 190.486 Flüchtlinge offiziell registriert. 117.350 davon stammen aus Syrien. Insgesamt sollen sich rund 250.000 Geflüchtete aus Syrien in Ägypten aufhalten. Schätzungen zur Gesamtanzahl der im Land lebenden Flüchtlinge und Migranten bewegen sich zwischen 500.000 und zwei Millionen Menschen.

Willkürliche Abschiebungen

Die Unterstützung durch Organisationen in Form von Gesundheits- oder Bildungsleistungen ist an die UNHCR-Registrierung bei der UN gekoppelt. Doch das UNHCR ist chronisch unterbesetzt. Die Wartezeit für eine Registrierung kann über ein Jahr dauern. Im März 2016 versammelten sich hunderte äthiopische Flüchtlinge der Volksgruppe der Oromo vor dem UNHCR-Büro in Kairo und protestierten gegen die langen Wartezeiten und die gefallene Anerkennungsquote für äthiopische Antragstellerinnen. Die Revolte gipfelte in der Selbstanzündung zweier Frauen, die im Juli 2016 ihren Verletzungen erlagen.

Doch auch eine erfolgreiche Registrierung beim UNHCR ist nicht gleichbedeutend mit einem sicheren Leben. Zwar fungiert die Yellow Card – so der Name des Dokumentes, das Menschen als bei der UN registrierte Flüchtlinge ausweist – als verbriefter Abschiebeschutz, doch die Praxis lehrt wie willkürlich ägyptische Behörden verfahren.

Wie das Auswärtige Amt in der Antwort auf die Anfrage der Grünen mitteilt, seien vom 1. Januar bis zum 31. August 2016 insgesamt 1.100 nicht beim UNHCR registrierte Menschen aus Ägypten abgeschoben worden, meist in den Sudan. Abschiebungen nach Eritrea und Äthiopien finden ebenso statt wie Rückführungen syrischer Flüchtlinge in den Libanon oder Sudan, berichten NGOs. Syrische Flüchtlinge seien trotz einer Yellow Card abgeschoben worden, sagt der Anwalt Ashraf Milad, der seit 15 Jahren in der Flüchtlingsbetreuung arbeitet. Wie viele Abschiebungen Ägypten tatsächlich durchführt, ist indes nicht bekannt, die Regierung macht dazu keine Angaben.

Ausreise auf eigene Kosten

Eine strafrechtliche Verfolgung von Flüchtlingen und Migranten, die bei illegalen Ausreiseversuchen verhaftet wurden, finde nicht statt. „Nach zwei Wochen Haft werden sie in der Regel dem Staatsanwalt vorgeführt, doch es gibt keine Anklage. Nach einer Sicherheitsüberprüfung werden sie entlassen oder abgeschoben“, sagt Mohamed Al-Kashef von der ägyptischen Menschenrechtsorganisation EIPR.

„Wir hatten Fälle, in denen Menschen vier Monate eingesperrt waren“, sagt hingegen die Psychologin Raghda Sleit. Abschiebungen werden dabei oft als „freiwillige Rückkehr“ bezeichnet. Der Staatssicherheitsdienst, Ägyptens berüchtigter Inlandsgeheimdienst, teile inhaftierten Flüchtlingen mit, dass sie sich keine Hoffnung auf Haftentlassung machen sollten, es ihnen aber vorbehalten sei freiwillig das Land zu verlassen, erzählt Milad. Ihr Flugticket müssen sie allerdings in jedem Fall selber zahlen. Wer das Geld nicht aufbringen kann, bleibt auf unbestimmte Zeit inhaftiert.

Nach Angaben des UNHCR sitzen derzeit 4.106 Flüchtlinge und Migranten in Haft, eine Steigerung von 84 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allein in Ägyptens Küstenprovinzen werden heute 32 Haftanstalten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten genutzt, so Al-Kashef. 2013 seien es noch acht gewesen. Meist handele es dabei jedoch nicht um Gefängnisse, sondern um Polizeiwachen, die nur begrenzte Aufnahmekapazitäten hätten. Während die Zellentrakte in drei Polizeistationen in der Küstenprovinz Kafr Al-Sheikh vor Kurzem ausgebaut wurden, ließ Ägyptens Regierung seit 2011 ganze 19 neue Gefängnisse – 13 davon allein seit 2013 – errichten, doch angesichts der Verhaftungswut der Behörden gegen politische Dissidenten sind die Kerker im Land nach wie vor massiv überbelegt.Die Haftbedingungen bleiben entsprechend angespannt. Ein Mitarbeiter einer Hilfsorganisation, der seinen Namen nicht nennen will, berichtet von überfüllten Zellen, in denen sich bis zu 60 Menschen auf 25 qm drängen. Aufgrund der schlechten Belüftung seien Atemwegserkrankungen und Krätze die Regel. Auch von Selbstmordversuchen berichtet er.

Rückgang offener Gewalt

Medizinische Versorgung und Verpflegung gibt es indes nicht. Inhaftierte Flüchtlinge sind auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen und des UNHCR angewiesen, denen zwar Zugang zu Hafteinrichtungen gewährt wird, doch auch hier agieren die Behörden nach Gutdünken und verweigern ihnen immer wieder den Zutritt.

Offene Gewalt ägyptischer Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete scheint derweil zurückgegangen zu sein. Zwischen 2007 und 2011 wurden nach Angaben von Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch 107 Menschen bei dem Versuch die ägyptisch-israelische Grenze auf dem Sinai zu überqueren von ägyptischen Grenzsoldaten erschossen. Seit dem Bau des israelischen Sperrwalls an der Grenze zu Ägypten ist die Route nach Israel jedoch versperrt und wird heute kaum noch genutzt. Auch im Mittelmeer gab es Vorfälle, bei denen die Küstenwache das Feuer auf Flüchtlingsboote eröffnet haben soll. Heute jedoch setzen ägyptische Beamte auf einen weniger gewaltsamen Umgang mit Flüchtenden, denn die Regierung von Präsident Abdel Fattah Al-Sisi will sich der EU als verlässlicher Partner in der Migrationspolitik präsentieren – und instrumentalisiert die im Land lebenden Flüchtlinge dabei für politische Zwecke.

Bereits seit 2014 malt Al-Sisi immer wieder das Bild eines von Flüchtlingen überfüllten Landes. Seine Regierung setzt darauf, dass die Kritik aus Europa an der Menschenrechtslage in Ägypten, die in Kairo als Einmischung in innere Angelegenheiten aufgefasst wird, verstummt, wenn dem Land ein geeignetes Druckmittel zur Verfügung steht. Umso bereitwilliger will das Land nun die migrationspolitische Kooperation mit der EU intensivieren. Dabei kooperieren Ägypten und EU bereits seit 2004 in diesem Bereich. Damals einigten sich Ägypten und die EU im Rahmen des Mittelmeerabkommens auf eine Kooperation bei der Verhinderung und Kontrolle von illegaler Migration. Vereinbart wurde unter anderem die gegenseitige Rücknahme ausgewiesener Staatsbürger. Die EU-Mitgliedsstaaten und Ägypten erklärten sich bereit, ihren Bürgern die dafür notwendigen Ausweispapiere bereitzustellen.

Ägypten stellt zwar weiterhin keine biometrischen Pässe aus, hat aber 2012 biometrische Visa für nichttouristische Besucher aus dem Schengenraum, den USA und Großbritannien eingeführt. Russland hatte erst im November 2016 biometrische Ausrüstung für mindestens zwei Flughäfen im Land geliefert, doch sollen die Geräte nur für die Überprüfung von Flughafenpersonal benutzt werden und nicht für den täglichen Reiseverkehr.

Italienische Partner bei Abschiebungen

Abschiebungen ägyptischer Staatsangehöriger aus der EU liefen derweil offenbar für die meisten EU-Staaten zufriedenstellend. Während Belgien und Deutschland 2010 auf eine Anfrage des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) der EU Probleme bei der Abschiebung von Personen ohne gültige Ausweispapiere meldeten, berichteten die meisten übrigen EU-Staaten damals von weitgehend reibungslosen Rückführungen in das nordafrikanische Land.

Insbesondere Italien äußerte sich zufrieden. Die Zusammenarbeit mit den ägyptischen Behörden schreite planmäßig voran und werde durch stetige Abschiebungen bestätigt, heißt es in dem EMN-Report. Italien hatte sich als einziges EU-Mitglied bereits 2007 mit Ägypten auf ein Abkommen zur bilateralen Wiederaufnahme ausgewiesener Personen geeinigt und macht davon seit Inkrafttreten des Vertrages 2008 regelmäßig Gebrauch. 2011 sagte der damalige italienische Innenminister Roberto Maroni in Rom: „Das bilaterale Abkommen mit Ägypten funktioniert perfekt. Ägyptische Bürger kommen an, werden umgehend von den Konsularbehörden anerkannt und am nächsten Tag zurückgeführt.“ Die britische NGO Statewatch weist jedoch darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien schuldig gesprochen habe, damit gegen das in der EU-Menschrechtscharta festgehaltene Verbot kollektiver Rückführungen verstoßen zu haben.

2006 gründeten die EU und Ägypten im Rahmen des Mittelmeerabkommens einen Assoziierungsrat im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik. Dessen Fahrplan zu „Migration und Mobilität“ sah vor, dass EU-Behörden die ägyptischen Institutionen für die Grenzkontrolle verbessern – Trainingsmaßnahmen explizit eingeschlossen. Auch die Einbeziehung der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX wurde empfohlen.

Ausrüstung und Ausbildung

Großbritannien und Frankreich kooperieren mit Ägypten vor allem auf militärischer, Deutschland und Italien auf polizeilicher Ebene. Frankreich liefert seit 2014 verstärkt Material, darunter einen Hubschrauberträger vom Typ Mistral, die ersten drei von 24 bestellten Rafale-Kampfflugzeuge und führte im März 2016 im Mittelmeer ein Militärmanöver mit Ägyptens Marine durch. Großbritannien führte 2015 und 2016 Trainingsmaßnahmen für 80 ägyptische Soldaten durch.

Italien setzt auf eine polizeiliche Zusammenarbeit und unterzeichnete schon 2000 ein Polizeiabkommen, das 2002 in Kraft trat und 2004 Trainingsprogramme für ägyptische Sicherheitskräfte nach sich zog. Die italienische Firma Iveco belieferte die ägyptische Polizei mit Mannschaftstransportern, auch Munition und Schusswaffen werden nach Ägypten geschickt. 2007 übergab die italienische Regierung zudem zwei Patrouillenboote an die ägyptische Küstenwache.

Auch Deutschland reiht sich nun in die Liste der EU-Staaten ein, die eine engere sicherheitspolitische Verflechtung mit ägyptischen Behörden anstreben. Im April 2016 sprach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei einem Besuch in Kairo nicht nur über den geplanten Verkauf zweier U-Boote, sondern bot auch Hilfe für die Abschottung der libysch-ägyptischen Grenze und für Kontrollmaßnahmen auf dem Sinai an. Vor allem aber ist die Bundesregierung in der polizeilichen Ausbildung am Nil aktiv.

Heikler Terrorismusbegriff

Im Juni 2016 signierten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein ägyptischer Amtskollege Magdy Abdel Ghaffar nach rund zweijährigen Verhandlungen ein Sicherheitsabkommen. Es geht um den Kampf gegen Organisierten Kriminalität, Terrorismus sowie Katastrophenschutz. Schon 2015 begannen Ausbildungsmaßnahmen für die ägyptische Grenzpolizei durch die Bundespolizei sowie der Geheimdienste GIS und NSS durch das Bundeskriminalamt.

2016 führte die Bundespolizei insgesamt fünf Schulungs- und Evaluierungsmaßnahmen in den Bereichen Grenzschutz, Dokumenten- und Urkundensicherheit sowie Luft- und Flughafensicherheit an drei ägyptischen und einem deutschen Flughafen durch. Kontext war die Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Das BKA schickte einen Verbindungsbeamten nach Kairo und bildete im Stipendiatenprogramm des BKA einen Mitarbeiter des ägyptischen Inlandsnachrichtendienstes NSS aus, 2015 waren es zwei gewesen. Für Dezember 2016 war ein Workshop zur Auswertung von Internetseiten mit extremistischem Gedankengut für Angehörige des ägyptischen Innenministeriums geplant – eine heikle Angelegenheit.

Denn Ägyptens Anti-Terror-Gesetz versteht unter einer Terrororganisation alles, was „in irgendeiner Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder die Interessen der Bevölkerung bedroht.“ Dieser vage Terrorbegriff erlaubt auch Aktionen gegen oppositionelle Organisationen oder Fußballfans. Der Bundesregierung ist das durchaus bewusst, denn sie erklärte schon 2015, der „umfassende Terrorismusbegriff des Gesetzes“ sei aus ihrer Sicht „unverhältnismäßig“. Stoppen will die Bundesregierung ihre Unterstützung ägyptischer Sicherheitskräfte jedoch erst, wenn „Beweise für den Missbrauch des vermittelten Wissens“ vorliegen. Das hatte sie Ende 2015 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geantwortet. Als „Beihilfe zur Repression“ bezeichnet das der Linken-MdB Andrej Hunko. Schließlich werde dem Staatssicherheitsdienst systematische Folter vorgeworfen.

Mit Blick auf die aktuelle Migrationslage jedoch werde die Bundespolizei ihre Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Bereich Grenzschutz mit Ägypten intensivieren, antwortete sie im Mai auf eine Anfrage der Grünen.

Zusammenarbeit mit Diktaturen

Unterdessen fallen die Bemühungen der EU, ihre migrationspolitische Zusammenarbeit mit Ägypten zu intensivieren, auf fruchtbaren Boden. Präsident Al-Sisi will das Land als zuverlässigen Partner der EU präsentieren. Seit 2014 haben ägyptische Küstenwache, Armee und Polizei die Kontrollen in Häfen und an der Küste verschärft. Sie gehen verstärkt gegen Schleuser vor. Im Oktober erhöhte das ägyptische Parlament die Strafen für Schlepper erheblich.

Entworfen wurde das neue Gesetz von der 2014 gegründeten und beim Außenministerium angesiedelten Behörde NCCPIM. Diese klärt mit PR-Kampagnen Ägyptens zunehmend migrationswillige Jugend über die Gefahren der illegalen Ausreise auf, sammelt Daten und bildet ägyptische Beamte in Sachen Flüchtlingsrecht und Dokumentenüberprüfung fort. Herausstechend war bislang vor allem ein Workshop für Regierungsmitarbeiter acht afrikanischer Staaten zum Thema illegale Migration und Menschenhandel, an dem nach Angaben des NCCPIM auch Beamte aus der Militärdiktatur Eritrea sowie Äthiopien und Südsudan teilnahmen.

Für die EU ist das NCCPIM der zentrale Partner in Ägypten – und wird entsprechend aus Brüssel gefördert. Das Geld kommt aus dem mit 11,5 Millionen Euro ausgestatteten ERMCE-Topf (Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt). 1,5 Millionen Euro daraus fließen an mehrere Regierungseinrichtungen, unter anderem das NCCPIM. Der Rest wird für Entwicklungshilfeprojekte ausgegeben, die die Lage von Migranten, Rückkehrern, Asylbewerber und Flüchtlingen in Ägypten verbessern sollen. Federführend dabei sind die bundeseigene Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Italienische Agentur für Entwicklungskooperation.

Angesichts dieser Entwicklungen seit 2004 ist es derweil irreführend von einem neue Flüchtlingsabkommen zu sprechen. Denn es wird bereits munter kooperiert, die Zusammenarbeit wird lediglich intensiviert und ist mittlerweile zur treibenden Kraft in den europäisch-ägyptischen Beziehungen mutiert.

© Sofian Philip Naceur 2016

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