Meinungsfreiheit ade – Internetüberwachung in Ägypten und Europas Spyware-Industrie

Zwei Wochen nach den blutigen Anschlägen auf die Redaktionsräume der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris werden in Europa Forderungen lauter die Befugnisse der Sicherheitsbehörden weiter auszuweiten, um Terroranschläge zukünftig wirksamer und rechtzeitig vereiteln zu können. So setzte die deutsche Bundesregierung die heftig umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder auf die Tagesordnung. In Frankreich ist eine ähnliche Regelung bereits in Kraft, doch die Anschläge in Paris konnten trotzdem nicht verhindert werden. Umso bedenklicher sind daher derlei Forderungen einzuschätzen, übertragen sie dem Staat doch Kompetenzen, die dieser potentiell für andere Zwecke benutzen kann. Derweil demonstriert das Beispiel Ägypten wie missbräuchlich und willkürlich ein Staat mit uneingeschränkten Befugnissen bei der Telekommunikationsüberwachung agieren kann, wenn diese mit dem Anti-Terror-Kampf legitimiert werden (erschienen in Junge Welt am 26.1.2015).

Vier Jahre nach Ausbruch der ägyptischen Revolution stehen die Uhren wieder auf Null. Das alte Regime ist vollständig restauriert und setzt die islamistische, aber auch linksliberale Opposition unter Druck wie selten zuvor. Zuletzt intensivierte Ägyptens Innenministerium die Überwachung sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram unter dem Deckmantel des Anti-Terror-Kampfes und will damit erklärtermaßen die Kommunikation terroristischer Gruppen ausspähen und deren Aktivitäten am Nil wirksamer bekämpfen. Die systematische Massenüberwachung im Internet soll den islamistischen Extremismus im Land bekämpfen helfen und trimmt nebenbei die Opposition im Internet auf Linie. Die Regierung hat der Meinungsfreiheit im Netz den Kampf angesagt und erklärt praktisch jedwede Regierungskritik zur staatsfeindlichen Handlung.

2013 gingen die Behörden zunächst noch verhalten gegen Oppositionelle vor, die sich bei Facebook kritisch über das Regime äußerten oder zu Protesten aufriefen. Doch seit Oktober 2014 intensiviert die Regierung in Kairo ihre restriktive Netzpolitik und setzt damit die ohnehin schon stark eingeschränkte Meinungsfreiheit im Land weiter enorm unter Druck. Das von Regimehardliner Mohamed Ibrahim geführte Innenministerium fährt einen harten Kurs und lässt verstärkt Aktivistinnen wegen regierungskritischer Äußerungen in sozialen Netzwerken strafrechtlich verfolgen. Im Visier von Ägyptens Innenbehörden ist dabei vor allem Facebook, schließlich nutzen sowohl das den Muslimbrüdern nahe stehende islamistische Lager als auch linksliberale Bewegungen und Parteien die in Ägypten äußerst populäre Internetplattform oft für die Koordination regierungskritischer Demonstrationen.

Das gesamte Ausmaß der Überwachungspläne der ägyptischen Staatsführung wird jedoch erst anhand eines im Juni 2014 durchgesickerten Dokumentes des Innenministeriums deutlich, in dem dieses ankündigt soziale Medien wie Facebook und Smartphone-Apps systematisch überwachen zu wollen. Legitimiert mit dem Kampf gegen den Terror will die Innenbehörde neben „Blasphemie“ und „unmoralischem Verhalten“ auch Aufrufe zu Streiks und Protesten ausspionieren und lässt ihren Worten derzeit Taten folgen. Razzien und Verhaftungen gegen die Homosexuellen-Szene im Land, aber vor allem politische Dissidenten aus dem islamistischen und linksliberalen politischen Spektrum hatten zuletzt wieder zugenommen.

Ende November berichtet die ägyptische Zeitung Al-Shuruq von fast 900 gesperrten Facebook-Seiten und 341 Verhaftungen. Den Verdächtigen wird vorgeworfen zu Gewalt aufgerufen zu haben und terroristischen Organisationen anzugehören. In anderen Fällen, wie dem von Fatma Abdul Ghafar, laufen Anklagen wegen der Verbreitung von Falschinformationen, dem Missbrauch sozialer Medien oder Aufrufen zur Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen. Wie Abdul Ghafars Anwalt Ahmed Osman betont werde in Prozessen, in denen wegen Onlineaktivitäten ermittelt wird, in der Regel keiner Freilassung auf Kaution stattgegeben. Der Fall Karam Zakareya, einem Aktivisten der liberalen Jugendbewegung des 6. April, zeigt wie willkürlich die Behörden inzwischen agieren. Zakareya wurde am 23. Dezember in seiner Wohnung in Kairo verhaftet und saß rund zwei Wochen in Untersuchungshaft weil er eine regierungskritische Facebook-Seite geliked hatte. Seine Anwälte von der in Kairo und Alexandria ansässigen Menschenrechtsorganisation Egyptian Center for Economic and Social Rights (ECESR) rechnen zwar mit einem Freispruch in dem Anfang Februar anstehenden Gerichtsprozess, monieren jedoch die fragwürdigen Umstände von Zakareyas Verhaftung. Auf dem Haftbefehl habe nicht einmal sein Name gestanden, sondern lediglich eine IP-Adresse.

Auch Mahmoud Rehan, Verwaltungsangestellter des Internationalen Flughafens in Kairo und Vizepräsident der Flughafengewerkschaft, wurden aufgrund regimekritischer Äußerungen auf Facebook verhaftet und wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhört. Das Ermittlungsverfahren wurde Anfang Dezember eingestellt und Rehan freigesprochen. Mohamed Hamed von der Sozialistischen Volksallianz landete Anfang Dezember in einem Gefängnis in Alexandria, da er Personen des öffentlichen Lebens in sozialen Netzwerken beleidigt haben soll. Mohamed Soudan, außenpolitischer Sekretär der Partei für Freiheit und Gerechtigkeit, der politische Arm der Muslimbrüder, bestätigt namentlich die Internierung von zwölf Mitgliedern der Bruderschaft, die wegen Aktivitäten auf Facebook verhaftet worden seien. Diese Liste ist lang und wird immer länger. Denn am Vorabend des vierten Jahrestags der Revolution intensivieren die Behörden ihre Zugriffe gegen Menschen, die in sozialen Medien öffentlich Regimekritik üben.

Juristische Grundlage für die jüngste Kampagne der Staatsmacht gegen unliebsame Meinungsäußerungen im Netz sind sowohl das umstrittene restriktive Protestgesetz als auch Ägyptens Anti-Terror-Gesetzgebung, die 2014 mehrfach novelliert werden sollte. Menschenrechtlerinnen und Anwälte hatten zuletzt Ägyptens Exekutive immer wieder für ihre unpräzise Terminologie in Gesetzestexten kritisiert. Im Kontext der Anti-Terror-Gesetze betraf dies vor allem die vage Definition des Begriffs „Terrorismus“, die oft derart unpräzise gefasst wird, dass einem willkürlichen Gebrauch Tür und Tor geöffnet sei. Eine Gesetzesrevision, die im November von der Regierung durchgewunken wurde und noch von Staatspräsident Abdel Fattah Al-Sisi unterzeichnet werden muss, erlaubt den Behörden Organisationen zu verbieten wenn diese die nationale Einheit oder die öffentliche Ordnung gefährden. Bisher interpretierten Exekutive und Judikative am Nil die genannten Termini durchaus eigenwillig und kreativ und legen oft Aufrufe an nicht erlaubten Protesten teilzunehmen als Aufforderung aus, den Staat anzugreifen und setzen diese schlicht mit Terrorismus gleich. „Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung schreibt zahlreiche Grundrechte explizit fest, doch die Regierung und Präsident Abdel Fattah Al-Sisi scheren sich nicht darum und erlassen ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen“, sagt ein Mitarbeiter einer Menschenrechtsorganisation, der anonym bleiben will – schließlich ist auch Ägyptens Zivilgesellschaft nach wie vor im Visier der Behörden. Da es seit Juli 2013 kein gewähltes Parlament mehr gibt, verfügt Präsident Al-Sisi sowohl über legislative als auch exekutive Befugnisse, kann Gesetze im Schnellverfahren erlassen und macht davon derzeit reichlich Gebrauch.

Unterdessen hat der Facebook-Konzern bereits 2013 begonnen Informationen über Regierungsanfragen zur Übermittlung von Daten an die jeweiligen Regierungen zu veröffentlichen. Auf der Website der Firma heißt es: „Wir prüfen jede Anfrage auf ihre rechtliche Zulässigkeit und ihre Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen sowie mit dem Gesetz. Darüber hinaus fordern wir eine genaue Darlegung der Sachverhalte und Rechtsgrundlagen, auf die die jeweilige Anfrage basiert. Wir fechten viele dieser Anfragen an und weisen sie ab, wenn wir rechtliche Bedenken haben, dies gilt auch für Anfragen, die zu weit gefasst oder zu vage sind.“ Für das Jahr 2013 spricht der Konzern von insgesamt 14 Anfragen der ägyptischen Regierung zur Übermittlung von Informationen, die Facebook nach eigenen Angaben allesamt abgelehnt habe. Im ersten Halbjahr 2014 gab es demnach insgesamt sechs Anfragen, bei der Facebook in einem Fall Daten an die Regierung in Kairo übermittelt habe. Für das zweite Halbjahr liegen noch keine Zahlen vor.

Für Diskussionsstoff sorgte derweil die im Juni bekannt gewordene Ausschreibung des Innenministeriums zum Kauf neuer Spionagesoftware. Wie die Internetseite Buzzfeed ausführt, hatten sich neben des britisch-deutschen Gamma-Konzern zwei US-amerikanische Unternehmen für das lukrative Geschäft beworben. Der kalifornische Spyware-Hersteller Blue Coat bekam den Zuschlag. Auch wenn unklar bleibt, ob Ägypten die von Blue Coat zugesagte Software bereits einsetzt, hat die Regierung ihre restriktive Netzpolitik zuletzt spürbar intensiviert und setzt damit die letzte noch verbliebene Plattform für freie Meinungsäußerung im Land weiter stark unter Druck. Gammas Bewerbung auf die Ausschreibung ruft derweil Erinnerungen an die Exportpraktiken europäischer Spyware-Hersteller wach. Gamma geriet bereits 2011 wegen seiner geplanten Kooperation mit Ägypten in die Schlagzeilen, nachdem Demonstranten ein Gebäude des gefürchteten Staatssicherheitsdienstes in Kairo stürmten und eine Gamma-Verkaufsofferte im Wert von fast 300000 Euro fanden. Gammas Software-Familie FinFisher umfasst Staatstrojaner in allen erdenklichen Formen. Neben Programmen zur manuellen Installation auf Zielsystemen offeriert das Unternehmen Software zum Hacken von WLAN-Netzwerken und Infektionswerkzeugen, die sich über das Abrufen manipulierter Websites oder Softwareupdates auf Zielrechnern einnisten und die Komplettüberwachung infizierter Systeme erlauben.

Das Unternehmen muss sich derzeit in England wegen des Exports von Bespitzelungssoftware aus seiner FinFisher-Palette nach Bahrain rechtfertigen. Die Menschenrechtsorganisation Privacy International beschuldigt die Firma vor dem Hintergrund seiner Kooperation mit Bahrains Regime gegen britische Gesetze verstoßen zu haben und forderte die Regierung in London auf gegen die Muttergesellschaft von Gamma zu ermitteln. Auch in Frankreich steht die Branche inzwischen massiv unter Druck. Im Oktober 2011 reichten zwei Menschenrechtsorganisationen Klage wegen Beihilfe zur Folter gegen die französische Firma Amesys ein. Das Unternehmen hatte 2007 einen Vertrag mit Libyen zur Lieferung von Bespitzelungssoftware zur Internetüberwachung unterzeichnet. Ein Ermittlungsverfahren gegen den französischen Konzern Qosmos – ebenso wegen angeblicher Beihilfe zur Folter, dieses Mal in Syrien – wurde im April 2014 formell bewilligt.

Auch die Bundesregierung reagierte auf die intensiver geführte Debatte über den umstrittenen Export von Spyware in autoritäre Länder. Durchaus überraschend, schließlich griff Berlin der Branche beim Vertrieb ihrer Ware lange Zeit unter die Arme, wie erst im August 2014 aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervorgeht. Danach hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren deutschen Firmen Ausfuhrlizenzen für Überwachungstechnik für mindestens 25 Staaten erteilt, von denen die meisten EU-Menschenrechtsstandards massiv verletzen. Auch mit Exportlizenzen für Spionagesoftware, die auch für Dual-Use-Güter – also Güter, die für zivile und militärische Zwecke geeignet sind – gelten, nehmen es die Hersteller nicht immer genau. Deutsche Unternehmen haben wiederholt ihre Ware ohne Ausfuhrlizenz exportiert. Schon im Mai 2014 hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel verkündet den Export von Überwachungstechnik in autoritär regierte Länder unterbinden zu wollen, doch es bleibt fraglich wie wirksam derlei Ankündigungen in der Praxis sein werden, schließlich setzen Deutschland und andere EU-Staaten an anderer Stelle ihre Kooperation mit autoritären Regierungen konsequent fort.

Berlin hatte erst im Herbst die Verhandlungen mit Kairo über ein Polizeiabkommen wieder aufgenommen. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage des Linksparteiabgeordneten Andrej Hunko betont die Regierung, dass derzeit keinerlei „Unterstützungsmaßnahmen im Polizeibereich“ in Ägypten stattfinden, bestätigt aber die Planung „von Schulungen im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität bei gleichzeitiger schulungsbegleitender Ausstattungshilfe“ durch die deutsche Bundespolizei. Angesichts jüngster Attacken der Regierung in Kairo auf Ägyptens Zivilgesellschaft und die Opposition fordert Hunko die Verhandlungen unverzüglich zu stoppen und weist darauf hin, dass das Bundeskriminalamt (BKA) schon 2010 in der Region Lehrgänge zur polizeilichen Internetauswertung durchgeführt hat. Es ist unklar, inwiefern die 2010 vom BKA vermittelten Kenntnisse zur Internetüberwachung von ägyptischen Behörden zur Verfolgung von Aktivisten missbraucht wurden, daher will Berlin auch erst dann reagieren, wenn Beweise für den „Missbrauch des vermittelten Wissens“ vorliegen. Auch die EU mischt vor dem Hintergrund ihrer Bemühungen die südlichen Mittelmeeranrainerstaaten enger in die EU-Migrationsabwehr einzubinden kräftig mit und finanzierte unter anderem die polizeilichen Fortbildungsprogramme Euromed Police I bis III, in deren Rahmen unter anderem Workshops zu den Themenbereichen Datenträgerauswertung und Abhörtechniken stattfanden.

Auf EU-Ebene ist jedoch zuletzt Bewegung in die administrative Handhabung von Exportbeschränkungen für Überwachungstechnik gekommen. Das EU-Parlament beschloss schon 2011 strengere Ausfuhrkontrollen für Systeme zur Telekommunikationsüberwachung, während die EU-Kommission die Liste rüstungsrelevanter Güter, die Exportrestriktionen unterliegen, zum 1. Januar 2015 aktualisierte und auf Software-Produkte zur Internetüberwachung ausweitete. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betont Dr. Ben Wagner, Direktor an der Forschungsstelle Internet und Menschenrechte an der Europa-Universität Viadrina. „Es gibt durchaus Bestrebungen europäischer Regierungen den Markt strenger zu reglementierten“, so Wagner. „Die Vorwürfe gegen die beiden Firmen in Frankreich, Beihilfe zur Folter, sprechen eine deutliche Sprache. Die EU hat erkannt, dass sie handeln muss.“

Für die EU-Bürokratie ist das Thema nicht neu. 2012 veröffentlichte das EU-Parlament einen Bericht über die Kommunikationsüberwachung in arabischen Staaten im Kontext des so genannten Arabischen Frühlings, dass deren Überwachungspraktiken anprangert und fordert Exporte in diese Staaten zukünftig zwingend an die Einhaltung von EU-Menschenrechtsstandards zu binden. Die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) will sogar ein generelles Exportverbot für Spyware. Konventionelle Rüstungsexporte unterliegen in Deutschland Rüstungsexportkontrollgesetzen, auch wenn diese sehr lax gehandhabt werden. Vor diesem Hintergrund will ROG die Kontrolle für konventionelle Waffenexporte auf Softwaretechnologie, die für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden kann, ausweiten und auf EU-Ebene durchsetzen.

Ein generelles Exportverbot erscheint dennoch zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch, aber immerhin arbeitet die EU daran die Regulierungsbestimmungen anzupassen und auszuweiten. Dennoch ist kaum zu erwarten, dass Deutschland und andere europäische Staaten ihre Kooperation mit autokratisch regierten Staaten in Zukunft grundsätzlich in Frage stellen werden. Auch der Erfolg einer strengeren Regulierung der Exporte von Überwachungstechnik bleibt fraglich, schließlich sind die Hersteller bereits bestens auf Exportrestriktionen vorbereitet. So unterhält Gamma Briefkastenfirmen auf den britischen Jungferninseln, um unbequeme nationale Exportbehinderungen zu umgehen und auch andere weltweit operierende Spyware-Produzenten haben internationale Tochtergesellschaften gegründet und hoffen somit die Kooperation mit umstrittenen Geschäftspartnern verschleiern zu können. Dennoch machen es die neuen EU-Richtlinien für die Konzerne schwieriger den Verkauf ihrer Produkte über ihre Tochterunternehmen abzuwickeln. „Wird die Ware in Europa hergestellt, braucht die Firma eine Exportgenehmigung. In diesem Fall kommt es darauf an wie die neuen Ausfuhrbeschränkungen in der Praxis gehandhabt werden“, sagt Wagner. „Grundsätzlich ist es aber schwieriger Software an Dritte weiterzuverkaufen, es herrschen in dem Segment andere Abhängigkeiten von den Produzenten. Ein Gewehr kann relativ einfach weitergegeben werden, aber diese Art von Software braucht in der Regel Updates.“ Doch auch wenn die Weitergabe an Dritte aufgrund technischer Aspekte schwieriger ist als bei konventionellen Waffen stellt sich nach dem jüngsten Regulierungsupdate der EU die Frage, ob die europäische Exekutive fähig sein wird den internationalen Handel mit Bespitzelungssoftware wirksam einzudämmen. Im Falle Ägyptens ist aus geopolitischen und wirtschaftlichen Gründen zudem nicht damit zu rechnen, dass die EU ihre Unterstützung der autoritären Staatsführung in Kairo zwingend an die Einhaltung von EU-Menschenrechtsstandards knüpfen wird. Das Regime am Nil ist sich durchaus bewusst, dass für europäische Interessen in der Region ein politisch stabiles Ägypten wichtiger ist als demokratische Verhältnisse in dem krisengeschüttelten Land.

© Sofian Philip Naceur 2015

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