Abschottung um jeden Preis

DIE KOOPERATION DER EU MIT ÄGYPTENS MILITÄRREGIME MACHT FLÜCHTLINGE ZUM SPIELBALL EUROPÄISCHER GRENZABSCHOTTUNGSPOLITIK (erstmals erschienen bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 28.3.2017)

Im März 2017 besuchte Kanzlerin Angela Merkel Ägypten. Begleitet von Protesten lokaler und internationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen die Missachtung der Menschenrechte im Land, berieten die Kanzlerin und der ägyptische Präsident Abd El Fattah As-Sisi Maßnahmen, die die Etablierung neuer migrantischer Fluchtrouten durch Ägypten und Libyen verhindern sollen. Deutschland hat mit Ägypten bereits zuvor auf europäischer Ebene im Sicherheitsbereich kooperiert, nun macht es einen neuen Schritt: Um sein Ziel zu erreichen, Migration zu kontrollieren und einzuschränken, bedient es sich nun verstärkt der Entwicklungszusammenarbeit als zivilem Abwehrinstrument.

Eine provokante Kampagne der Menschenrechtsorganisa­tion Pro Asyl zeigte 2005 Libyens 2011 gestürzten Revolu­tionsführer Muammar Al-Ghaddafi in martialischer Pose und Militäruniform, dazu den Slogan: «Europa hat einen neuen Menschenrechtsbeauftragten.» Die Organisation kommen­tierte damit die Kooperation der Europäischen Union (EU) mit Libyen in Migrationsfragen. Sie verwies auf zahlreiche Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen in Libyen und forderte, die Zusammenarbeit umgehend zu beenden und dem Flüchtlingsschutz Priorität einzuräumen.

Zwölf Jahre später ist die Botschaft der Kampagne aktu­eller denn je. Angesichts der rund 181.000 Menschen, die nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex im Jahr 2016 über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa geflo­hen sind, laufen die Bemühungen der EU auf Hochtouren, die als «illegale» oder «irreguläre» Migration bezeichnete Flucht vor Verfolgung, Gewalt und Armut einzuschränken, ehe der Frühling kommt und die Zahl der Flüchtenden an­steigt. Die Restaurierung des EU-Grenzkontrollregimes im Mittelmeer, das mit den Aufständen in vielen arabischen Staaten 2011 kollabierte, vollzieht sich unter veränderten Be­dingungen: Der starke Führer in Nordafrika, der zu einer Ko­operation bereit ist, sitzt heute nicht mehr in Tripolis, sondern in Kairo.

Libyen bleibt zwar das Land, von dem aus die meisten Flüchtlinge aus afrikanischen Ländern versuchen, nach Eu­ropa zu gelangen, doch aufgrund der Teilung in mehrere ri­valisierende Machtblöcke eignet sich das Land nur partiell als Partner der EU, die ein Interesse hat, ihr Grenzkontrollre­gime auf eine stabile und institutionell abgesicherte Grund­lage zu stellen. Erfolgsversprechender scheint die Integrati­on Ägyptens in die EU-Abschottungspolitik – schließlich ist das Land für Flüchtlinge aus Ostafrika die wichtigste Transitstation auf dem Weg nach Libyen. Flüchten Menschen aus Somalia, Eritrea, Äthiopien, Sudan oder Südsudan, führt sie ihr Weg fast immer nach oder durch Ägypten. So zeigte sich schon Bundesinnenminister Thomas de Maizière im März 2016 während eines Besuches in Kairo «besorgt» über eine verstärkte Nutzung der Libyenroute und erklärte, man werde das in Ägypten zu verhindern wissen.

Ägyptens Militärregime unter Präsident Abd El Fattah As-Sisi bietet sich der EU bereits seit 2015 als Erfüllungs­gehilfe in Sachen Migrationskontrolle an und instrumenta­lisiert die im Land lebenden Flüchtlinge geschickt für poli­tische Zwecke. So wiederholte Al-Sisi im Rahmen seines Besuches in Portugal im November 2016 die Behauptung, Ägypten beherberge über fünf Millionen Flüchtlinge, ste­he aber bei deren Versorgung weitgehend allein da. Dabei gehören Behördenwillkür, rassistische Übergriffe, prekäre Arbeitsverhältnisse und Gewalt für viele der Geflüchteten im Land zum Alltag. Die Länder Europas und Ägypten ma­chen sich derweil seit 2016 verstärkt gegenseitig Avancen und betonen, die migrationspolitische Zusammenarbeit in­tensivieren zu wollen. Deutschland und Italien flankieren in­zwischen ihre polizeiliche Aufbau- und Ausbildungshilfe für Ägyptens Sicherheitsapparat mit entwicklungspolitischen Initiativen. Diese sind allerdings kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Angesichts der schweren Wirtschafts­krise, in der sich Ägypten befindet, und der alltäglichen Re­pression gegen Zivilgesellschaft und Opposition ist nicht zu erwarten, dass die Politik der EU mit ihrem sicherheitspoliti­schen Imperativ eine Lösung oder auch nur eine Verbesse­rung von Ägyptens sozialen und politischen Problemen mit sich bringt.

EU-GIPFEL IN VALLETTA – RADIKALISIERTE ABSCHOTTUNGSPOLITIK

Das zentrale Mittelmeer bleibt nach der fast vollständigen Schließung der Balkanroute durch das EU-Türkei-Abkom­men die wichtigste Route für Flüchtende auf dem Weg nach Europa. Das bestätigen Zahlen der Internationalen Organi­sation für Migration (IOM), die im Januar 2017 nur 1.452 An­künfte in Griechenland registrierte – im Vergleich zu 62.193 im Januar 2016. In den ersten 39 Tagen in 2017 zählte die IOM rund 9.400 Ankünfte in Italien. Im selben Zeitraum 2016 waren es nur 9.101.

Vor diesem Hintergrund machte Europas abschottungs­willige Führung gleich zu Jahresbeginn auf dem EU-Gipfel in Maltas Hauptstadt Valletta klar, dass die Senkung der Flüchtlingszahlen im Mittelmeerraum zu ihren wichtigs­ten politischen Zielen für 2017 gehört. Die außen- und si­cherheitspolitische Linie, die die EU mit dem Türkei-Deal eingeschlagen hat, wurde in Valletta fortgesetzt. Der hier beschlossene Zehn-Punkte-Plan sieht eine engere Koopera­tion mit der libyschen Regierung vor, die Bekämpfung von Fluchtursachen und Schleppernetzwerken sowie die Ein­richtung von Auffanglagern in Nordafrika. Die EU radikali­siert ihre Abschottungsmechanismen und schreckt auch nicht vor der Aufweichung des Non-Refoulement-Gebots zurück, das das Abweisen von an der Grenze ankommen­ den Menschen verbietet. In einem auf dem EU-Gipfel zirku­lierenden Dokument hieß es, die Interpretation des Prinzips des Non-Refoulement sei eine «komplexe juristische Ange­legenheit», die in Krisensituationen neu bewertet werden müsse. Erklärte Absicht dieser Diskussion ist die Schließung der zentralen Mittelmeerroute.

Ägypten erteilte dem Vorschlag der EU, Auffanglager in Afrika einzurichten, zwar eine Absage, präsentiert sich je­doch sonst als kooperationsbereiter Partner der EU in Mig­rationsfragen. Al-Sisi setzt darauf, dass die Kritik an der Men­schenrechtslage in Ägypten, die vonseiten des Regimes als Einmischung in innere Angelegenheiten aufgefasst wird, verstummt, sobald das Land zum unverzichtbaren Partner in
Migrationsfragen geworden ist. Mit Erfolg: Die EU hat Al-Si­si auf dem internationalen Parkett rehabilitiert und baut seit 2015 ihre Zusammenarbeit mit Ägypten massiv aus.

Engere Kooperation mit Transitstaaten

Ägypten und die EU kooperieren bereits seit 2004 im Bereich Migration. Damals einigten sie sich im Rahmen des Mittel­meerabkommens auf eine Zusammenarbeit bei der Verhin­derung und Kontrolle illegaler Migration, die die gegensei­tige Rücknahme ausgewiesener BürgerInnen beinhaltete. Abschiebungen ägyptischer Staatsangehöriger aus der EU liefen seither offenbar zufriedenstellend für die Partnerstaa­ten. So äußerte sich Italien laut eines Berichts des Europäi­schen Migrationsnetzwerkes (EMN) von 2010 positiv über das Zusammenwirken, das gute Verhältnis werde durch ste­tige Abschiebungen bekräftigt. Italien unterzeichnete als einziges EU-Mitglied schon 2007 ein Rückführungsabkom­men mit Ägypten und macht davon seither regen Gebrauch. Die britische NGO State­watch zitiert Italiens Innenminister Roberto Maroni 2011 mit den Worten: «Das bilaterale Ab­kommen mit Ägypten funktioniert perfekt. Ägyptische Bür­ger kommen an, werden umgehend von den Konsularbehör­den anerkannt [gemeint ist die erfolgreiche Feststellung der
Personendaten, Anm. d. Autors] und am nächsten Tag zu­rückgeführt.»

Da Libyens ehemaliger Staatschef Muammar Al-Ghaddafi bis zu seinem Sturz 2011 Zehntausende Menschen an der Überfahrt nach Europa hinderte, blieben wichtige Transitlän­der für Flüchtende auf dem Weg an die libysche Küste lange unbeachtet. Der Staatszerfall in Libyen seit 2011 begünstigte die Etablierung mafiöser Schleusernetzwerke, während die zentralstaatliche Kontrolle der Küsten zusammenbrach. Da­her widmet sich die EU inzwischen verstärkt den Transitstaa­ten. Im Oktober 2016 reiste Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Mali, Niger und Äthiopien und warb für den Abschluss von «Migrationspartnerschaften». Der Staat jedoch, von dem sich die EU die effektivste Verhinderung der Weiterreise nach Libyen verspricht, ist Ägypten.

Kein Wunder, dass die EU seit 2015 auf eine engere Ko­operation mit der ägyptischen Regierung setzt und auf ei­ne rasche Umsetzung entsprechender Maßnahmen drängt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht (Bun­destagsdrucksache 18-10873 vom 1. Februar 2017), bestehe zwischen der EU-Polizeiagentur Europol und Ägypten bisher zwar kein Kooperationsabkommen, eine künftige Zusam­menarbeit werde aber ausgelotet. Auch einer Eingliederung der EU-Grenzschutzagentur in die ägyptisch-europäische Politik wird derzeit der Weg geebnet. Im selben Schreiben bestätigt die Bundesregierung einen ersten Informations­austausch zwischen Frontex und ägyptischen Behörden, der im Oktober 2016 in Kairo stattgefunden habe. Die Europäi­sche Union bereitet unterdessen die Entsendung eines Ver­bindungsbeamten für Migrationsfragen nach Ägypten vor, der «als Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration fungieren» soll, wie ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht.

Entwicklungshilfe als ziviles Abwehrinstrument

Neben sicherheitspolitischen Initiativen setzt die EU im Kampf gegen Migration inzwischen auch auf zivile Mittel. Von der EU finanzierte entwicklungspolitische Maßnahmen in den Entsende- und Transitländern in Nord- und Subsaha­ra-Afrika sollen Fluchtursachen bekämpfen und damit die Ar­mutsmigration reduzieren. 2016 legte die EU das Programm ERMCE (Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt) auf, das unter dem Dach des EU-Nothilfetreuhand­fonds für Afrika läuft und Ägypten angesichts seiner migrationspolitischen Herausforderungen unterstützen soll. 9,8 von insgesamt 11,5 Millionen Euro sollen in Entwicklungsprojek­te fließen, um die Lebensbedingungen von MigrantInnen, Flüchtlingen und Rückkehrenden zu verbessern. Die EU will damit Bleibeanreize schaffen. Durchgeführt werden die Pro­jekte von der bundeseigenen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der italienischen Agentur für Ent­wicklungskooperation (AICS).

Die Verbesserung der Wasserversorgung und Abwas­serentsorgung sowie die Förderung der privatwirtschaftli­chen Entwicklung zählen zu den größten GIZ-Projekten in Ägypten, doch auch in Kairos informellen Siedlungen war der Dienstleister bereits aktiv. Mit dem Nationalen Beschäf­tigungspakt (NEP) treibt er zudem ein Programm voran, das als Reaktion auf die Revolution 2011 lanciert wurde. Es will mit der Vermittlung von Jobs in der Industrie der hohen Ju­gendarbeitslosigkeit entgegenwirken. Der NEP hat zwar kei­ne direkte migrationspolitische Dimension, flankiert jedoch in diesem Kontext aufgelegte Projekte, da die Bemühungen der EU, in Ägypten Bleibeanreize zu schaffen, inzwischen auch auf ägyptische StaatsbürgerInnen abzielen, die seit 2016 aufgrund der wirtschaftlichen Perspektivlosigkeit und Armut vermehrt über das Mittelmeer fliehen.

Auch die AICS intensivierte zuletzt migrationspolitisch mo­tivierte Projekte im Land. Zusammen mit der GIZ plant sie ein Vorhaben, das auf Beschäftigungsförderung in Ägyptens informellen Gebieten setzt. Bisher wurden die zugesagten Gelder jedoch nicht transferiert. Während ein von der NGO Statewatch geleaktes EU-Dokument besagt, dass die Durch­führung der ERMCE-Programme wegen Verzögerungen auf
ägyptischer Seite nicht beginnen konnte, macht die Vorsit­zende des National Coordinating Committee on Preventing and Combating Illegal Migration (NCCPIM), Naela Gabr, die EU für die Verschleppung verantwortlich. Gabr hofft, das Problem bald lösen zu können, bezeichnet den zugesagten Betrag jedoch als «lächerlich gering».

Europas neuer Erfüllungsgehilfe

Das 2014 gegründete und beim ägyptischen Außenministe­rium angesiedelte NCCPIM soll die Arbeit der mit Migrati­onsfragen befassten Ministerien und Behörden im Land bes­ser koordinieren. Gleichzeitig fungiert es als Aushängeschild für Ägyptens Bemühungen in der Migrationspolitik und als Ansprechpartner für die EU. So soll auch diese Institution von den ERMCR-Mitteln profitieren. Rund 1,5 Millionen Euro sind dafür vorgesehen, Institutionen wie das NCCPIM oder das ägyptische Statistikamt CAPMAS zu unterstützen.

Wichtigstes Ziel des NCCPIM sei es, die Auswirkungen il­legaler Migration zu verringern, erklärt Gabr. «Wir können il­legale Migration nicht vollständig stoppen, denn es handelt sich um transnational organisierte Kriminalität, doch man kann den Schaden begrenzen», zeigt sie sich überzeugt. Zentrales Arbeitsfeld des NCCPIM war zuletzt die Vorberei­tung einer Medienkampagne, die Ägyptens Jugend über die Gefahren der illegalen Ausreise aufklären soll. Die Zahl illega­ler Ausreisen ägyptischer BürgerInnen ist zwar vergleichsweise niedrig, doch angesichts der rund 12.000 Menschen, die 2016 von der ägyptischen Küste aus in See stachen und damit erhöhte Risiken in Kauf nahmen – im Vorjahr waren es rund 7.000 – setzt man verstärkt auf präventive Maßnahmen. Das NCCPIM führt auch Trainings für Staatsanwälte, Rich­ter und andere Beamte durch, künftig will es verstärkt mit afrikanischen Staaten in Ausbildungsfragen kooperieren. Im November organisierte das Komitee einen Workshop für Staatsangestellte aus Eritrea, Südsudan, Äthiopien und aus fünf weiteren Staaten zu den Themen Schleuserkriminalität und illegale Migration. Im Rahmen der Afrikanischen Union wolle das NCCPIM Trainings zu Grenzkontrolle und Grenz­management anbieten, so Gabr.

Die gesetzliche Grundlage für eine effektivere Migrations­politik in Ägypten sei mit der Verabschiedung des neuen Anti-Schleusergesetzes im Oktober 2016 geschaffen worden, sagt Gabr. Das vom NCCPIM und IOM entworfene Gesetz hatte die Strafen für Schlepper erheblich erhöht und damit eine zentra­le Forderung der EU erfüllt. Das neue Gesetz respektiere die Menschenrechte, betont Gabr, und beinhalte ein Verbot von Abschiebungen. Es gebe im Land keine Abschiebungen, son­dern nur freiwillige Rückkehrer. Kämen andere Rechtsbrüche hinzu, sähe die Situation jedoch anders aus, erklärt sie. Wie das neue Regelwerk angewendet wird, muss sich noch zeigen. Die vor Verabschiedung des Gesetzes im Land übliche Praxis war jedenfalls nicht mit internationalem Recht vereinbar. In Ägypten ankommende Flüchtlinge wenden sich in der Regel an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nati­onen (UNHCR) und beantragen eine Yellow Card, die sie als registrierte Flüchtlinge ausweist und als verbriefter Abschie­beschutz fungieren soll. Doch die Praxis lehrt, wie willkürlich selbst UN-Dokumente von Ägyptens Behörden gehandhabt werden. Abschiebungen in die Militärdiktatur Eritrea haben ebenso stattgefunden wie Rückführungen syrischer Flücht­linge in den Libanon oder den Sudan, berichten NGOs. Syri­sche Flüchtlinge seien trotz einer Yellow Card abgeschoben worden, berichtet auch der in der Flüchtlingsbetreuung ar­beitende Anwalt Ashraf Milad. Über die Zahl der Abschiebungen ist nichts bekannt, da die Regierung dazu keine An­gaben macht.

PREKÄRE LAGE FÜR GEFLÜCHTETE IN ­ÄGYPTEN

Auch die Lebensbedingungen von Geflüchteten in Ägyp­ten sind katastrophal. Zwar hat das Land die Genfer Konven­tion ratifiziert, führt jedoch entgegen seiner Verpflichtungen keine Anerkennungsverfahren durch – und erkennt Asylbe­werber daher nicht offiziell an. Die einzigen Anlaufstellen für Flüchtlinge sind nicht lokale Behörden, sondern Hilfs­organisationen. Aber diese haben nur begrenzte Kapazitä­ten, der Bedarf an Unterstützung ist größer als das, was sie leisten können. Flüchtlinge leben in Ägypten meist in pre­kären Verhältnissen. Der Staat stellt keine Arbeitserlaubnis aus, auch dann nicht, wenn Aufenthaltsgenehmigungen
erteilt wurden. Unterstützung in Form von Bildungs- oder Gesundheitsleistungen gibt es nur bei Hilfsorganisationen, diese ist jedoch oft an eine Registrierung beim UNHCR ge­koppelt. Die Vertretung des Flüchtlingshilfswerks ist jedoch chronisch unterbesetzt, die Wartezeit kann bis zu einem Jahr dauern. Bis dahin sind die Menschen auf sich allein gestellt. Und selbst bei einer erfolgreichen Registrierung reichen die Zuwendungen vom UNHCR nicht zum Leben, zudem sind sie zeitlich begrenzt.

Eine strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die beim Versuch erwischt wurden, illegal auszureisen, findet indes nicht statt. «Nach zwei Wochen Haft werden sie in der Regel dem Staatsanwalt vorgeführt, doch es gibt keine Anklage. Nach einer Sicherheitsprüfung werden sie entlassen oder abgeschoben», sagt der Menschenrechtler Mohamed Al-Kashef von der Egyptian Initiative for Personal Rights. Ab­schiebungen werden dabei oft als «freiwillige Rückkehr» bezeichnet. Der Staatssicherheitsdienst, Ägyptens berüch­tigter Inlandsgeheimdienst, teile inhaftierten Flüchtlingen mit, dass sie sich keine Hoffnung auf Haftentlassung machen sollten, es ihnen aber vorbehalten sei, freiwillig das Land zu verlassen, erzählt Milad. Ihr Flugticket müssen sie dabei selbst zahlen. Wer das Geld nicht aufbringen kann, bleibt auf unbestimmte Zeit inhaftiert.

Und die Haftbedingungen sind miserabel. Meist werden Flüchtlinge und MigrantInnen nicht in reguläre Gefängnisse überführt, sondern sitzen in Polizeiwachen fest. Diese sind angesichts der Verhaftungswut der Behörden gegen Oppo­sitionelle massiv überbelegt. Hilfsorganisationen berichten von Zellen, in denen sich bis zu 60 Menschen auf 25 Qua­dratmetern drängen. Aufgrund schlechter Belüftung seien Atemwegserkrankungen und Krätze die Regel, Selbstmord­ versuche keine Seltenheit. Medizinische Versorgung und Verpflegung gebe es nicht. Inhaftierte Flüchtlinge sind auch hier auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft angewiesen.

«BEIHILFE ZUR REPRESSION»

Die Bundesregierung hält an ihren Aus- und Fortbildungs­programmen für ägyptische Polizei- und Geheimdienstmit­arbeiterInnen fest, obwohl sie detailliert über die Lage von Flüchtlingen und MigrantInnen in Ägypten informiert ist. Die Bundesregierung sei über die menschenrechtliche Lage in Ägypten «besorgt», heißt es in ihrer Antwort auf eine Anfra­ge der Grünen vom 21. November 2016 (Bundestagsdruck­sache 18-10121). Es gebe «glaubhafte Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam». Die Bedingun­gen in den Haftanstalten seien besorgniserregend, «was in­haftierte Migrantinnen und Migranten in gleicher Weise wie andere Inhaftierte betreffen dürfte».

Dennoch wird die Sicherheitskooperation mit der ägypti­schen Regierung fortgesetzt – als zu wichtig erachtet die EU Ägyptens Beitrag zur Abriegelung der zentralen Mittelmeer­route. Schon 2015 intensivierten ägyptische Sicherheitskräf­te die Kontrollen in Häfen und an der Küste und gehen seither verstärkt gegen Schleuser vor. Flüchtlingsboote werden im­mer wieder abgefangen, Flüchtende verhaftet – wenn auch nicht immer. Schlepper gelten als gut vernetzt unter loka­len Beamten und stimmten in der Vergangenheit häufig ihre Abfahrten mit diesen ab. Dass ein stärkeres migrationspo­litisches Engagement der EU in Ägypten die Korruption in Ägyptens Sicherheitsapparat zurückzudrängen vermag, darf bezweifelt werden.

Die sicherheitspolitische Kooperation bleibt dennoch eine zentrale Säule der EU-Abschottungspolitik in Ägypten und wird von mehreren EU-Staaten vorangetrieben. Griechen­land, Großbritannien und Frankreich führten Militärmanö­ver mit der ägyptischen Marine durch, während Frankreich zu einem der größten Rüstungslieferanten Ägyptens auf­gestiegen ist. Zwei Hubschrauberträger vom Typ Mistral und drei von 24 bestellten Rafale-Kampfflugzeuge wurden bereits ausgeliefert. Italien führt seit 2004 Trainings für die ägyptische Polizei durch und hat seit 2011 etwa zehn Ausbil­dungsmaßnahmen pro Jahr realisiert. Die italienische Firma Iveco belieferte Ägyptens Polizei mit Mannschaftstranspor­tern, auch Muni­tion und Schusswaffen wurden nach Ägyp­ten verkauft. 2007 übergab Italien zwei Patrouillenboote an die ägyptische Küstenwache. Deutschland hat die Lieferung von zwei U-Booten zugesagt. Im Juli 2016 unterzeichneten de Maizière und sein ägyptischer Amtskollege Magdy Abdel Ghaffar in Berlin ein Sicherheitsabkommen. Vereinbart wird darin die Zusammenarbeit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus sowie beim Katastrophen­schutz. Dass mit organisierter Kriminalität vor allem Schlep­perbanden gemeint sind, ist offensichtlich.

Schon 2015 begannen Ausbildungsmaßnahmen der Bun­despolizei für die ägyptische Grenzpolizei und des Bundes­kriminalamts (BKA) für die ägyptischen Geheimdienste GIS und NSS. 2016 führte die Bundespolizei mehrere Schulun­gen in den Bereichen Grenzschutz, Dokumenten- und Ur­kundensicherheit sowie Luft- und Flughafensicherheit durch. Auch hier ging es um die Bekämpfung der Schleu­serkriminalität. Das BKA schickte einen Verbindungsbe­amten nach Kairo und bildete in dessen Stipendiatenpro­gramm drei Mitarbeiter des NSS aus. Eine Delegation der Bundespolizeiakademie besuchte im Herbst 2016 die Po­lizeiakademie in Kairo, um mögliche Kooperationsfelder in der Aus- und Fortbildung zu identifizieren, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage vom1. Februar 2017.

Eine Polizeikooperation mit Ägypten ist hochgradig frag­würdig – werden der ägyptischen Polizei und den Geheim­diensten doch systematische Menschenrechtsverletzungen und Folter vorgeworfen. Stoppen will Berlin seine Unterstüt­zung ägyptischer Sicherheitskräfte jedoch erst, wenn «Be­weise für den Missbrauch des vermittelten Wissens» vor­liegen, hieß es bereits 2015. 5 Der Linksparteiabgeordnete Andrej Hunko forderte, die Polizeikooperation mit Kairo um­gehend zu beenden, und bezeichnete diese als «Beihilfe zur Repression».

AUF TREIBSAND GEBAUT

Der sicherheitspolitische Ansatz in der EU-Migrationspolitik in Ägypten ist angesichts der anhaltenden Wirtschaftskri­se und der diktatorischen Herrschaftsverhältnisse im Land zum Scheitern verurteilt. Die Sicherheitskooperation mit der ägyptischen Regierung stabilisiert das Regime. Unter Al-Sisi breitete sich die Korruption erneut in allen Winkeln des Staatsapparates aus, während seine Regierung auf volkswirtschaftlich wenig erfolgsversprechende Rezepte setzt. Um der ägyptischen Armutsmigration entgegenzuwirken und die Lebensbedingungen von Geflüchteten im Land zu verbessern, braucht Ägypten keine Verfestigung der herrschenden Verhältnissen, sondern eine radikale sozialpoliti­sche Wende, wirksame Mechanismen zur Korruptionsbe­kämpfung, eine konsequente Umverteilungspolitik und ein Ende der Alleinherrschaft des Militärs. Andernfalls stehen Ägypten in absehbarer Zukunft soziale Kämpfe bevor, deren Ausmaß und Auswirkungen nicht ab­zuschätzen sind. Das Regime versucht, den Status quo zu wahren und so viel Kontrolle zu behalten wie möglich. Doch die sozialen Probleme bleiben – und sie wachsen. Ein erneu­ter Massenaufstand ist nur eine Frage der Zeit, dem Land drohen unruhige Zeiten. Ägypten in der Migrationspolitik als neuen Vorposten der EU aufzubauen ist demnach nicht nur hochgradig fragwürdig. Es kann langfristig nicht funktionie­ren und macht Flüchtlinge und MigrantInnen zum Spielball einer europäischen Abschottungspolitik, die eine Erosion des Flüchtlingsschutzes vorantreibt.

© Sofian Philip Naceur 2017

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