„Der Kampf geht weiter“ – Zwei feministische algerische NGOs vorübergehend geschlossen

Zwei Frauenrechtsorganisationen mit Sitz in der Großstadt Oran im Westen Algeriens konnten am Dienstag ihre Arbeit wieder aufnehmen – zumindest vorerst und in prekärer rechtlicher Situation. Denn ihr offizieller Status bleibt ungeklärt. Die Provinzregierung hatte vergangene Woche die Schließung der Büros der beiden Frauenrechtsgruppen FARD (Akronym für »Algerische Frauen beanspruchen ihre Rechte«) und AFEPEC (für »Feministische Vereinigung für die Entfaltung der Person und Ausübung der Staatsbürgerschaft«) verfügt und diese versiegeln lassen (erschienen in junge Welt am 9.3.2018).

AFEPEC bezeichnete den Schritt in einer Stellungnahme als »ungerecht und brutal« und versicherte, sich an geltende Gesetze zu halten. Die Schließungsanweisung des Gouverneurs der Provinz Oran, Mouloud Cherifi, sei daher nicht nachvollziehbar. Die 1989 gegründete Nichtregierungsorganisation (NGO) erklärte, sie sei bereits 2014 der Neuregistrierungspflicht für zivilgesellschaftliche Verbände nachgekommen und habe die entsprechenden Papiere bei den zuständigen Stellen eingereicht, jedoch nie eine Antwort erhalten. Bekomme eine NGO 40 Tage nach dem Einreichen der Registrierungsunterlagen keinen Ablehnungsbescheid, gelte sie als legal anerkannt, erklärte AFEPEC. Das besage ein Artikel in der 2012 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle, mit deren Bestimmungen die Behörden ihr Vorgehen begründet hätten.

Organisationen wie die Algerische Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (LADDH), der algerische Ableger von Amnesty International (AI Algérie), aber auch die Jugendorganisation RAJ solidarisierten sich mit den Fraueninitiativen. AI Algérie bezeichnete das Vorgehen der Behörden als »schamlose Attacke auf die Vereinigungsfreiheit« und forderte eine umgehende Rücknahme der Maßnahmen.

Am Montag teilte die Provinzregierung Vertreterinnen von FARD und AFEPEC mit, beide Büros würden am Folgetag wieder geöffnet – bis ihr Status abschließend geklärt sei. Die Frauen wurden aufgefordert, gegen die Schließungsanweisung offiziell Berufung einzulegen. Damit seien jedoch die Debatten über das »NGO-Gesetz« von 2012 keineswegs beendet, schrieb die Lokalzeitung Le Journal de l’Oranais am Montag.

Die Menschenrechtsliga LADDH monierte derweil, die Versiegelung der Räume sei ohne Vorankündigung oder gerichtliche Anweisung erfolgt. Sie kritisierte die Provinzregierung darüber hinaus für die Schließung zweier protestantischer Kirchen in Oran und der nahe gelegenen Kleinstadt Arzew. Die FARD-Vorsitzende Fatma Boufenik sagte der algerischen Tageszeitung El Watan, sie halte das Vorgehen der Behörden für politisch motiviert. ­AFEPEC zeigte sich erleichtert über die Wiedereröffnung ihres Büros – und betonte in einer Erklärung zugleich: »Der Kampf geht weiter.« In der Tat gibt es für Feministinnen in Algerien viel zu tun. Frauen sind politisch, wirtschaftlich und in der Gesetzgebung umfassend benachteiligt. Zugleich sind Belästigung und Gewalt gegen sie an der Tagesordnung. Belästigung ist zwar mittlerweile ein Straftatbestand, die entsprechenden Gesetze werden jedoch kaum oder nur unzureichend angewendet.

Bisher sind in Algerien vor allem unabhängige Gewerkschaften, regierungskritische NGO und Veranstalter von Demonstrationen ins Visier der Behörden geraten, während feministische Gruppen weitgehend von Repressalien verschont blieben. Im Vergleich zu anderen nordafrikanischen Ländern galt Algerien lange Zeit als relativ progressiv in Sachen Gleichstellung. Allerdings gingen die jeweils Regierenden seit den 1980er Jahren zunehmend auf Forderungen aus der konservativer werdenden Gesellschaft ein. So wurde ein Familiengesetz verabschiedet, das Frauenrechte drastisch einschränkte. Es wurde 2005 zwar partiell reformiert, doch Diskriminierung am Arbeitsplatz und in anderen Bereichen der Gesellschaft sind weiter Normalität.

© Sofian Philip Naceur 2018

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